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Alle Foren - Marketing, Community - Rubrikenbezeichnung führt zur Abmahnung?
Boa2006-02-21 00:29:27

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Beitrag #16
@acribio da hatte ich die Daten her ;)

Pagemaster2006-02-21 08:21:58

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Beitrag #17
..habe jetzt eine Mail bekommen, dass Sie sich nicht einverstanden erklären können mit einer Umbenennung der Rubrik in Hanf - Natur.

Also, so einfach kann es doch nicht sein, sich Konkurrenz vom Leibe zu halten.

Ich lasse mir Morgen Geschenke & Geburtstag als Name eintragen und dann sorge ich dafür, dass keiner mehr die Wörter gemeinsam benutzt.

Das ist doch irre.

Nun ich habe ein neues Hobby, wer mein Hobby unterstützen möchte, melde sich bitte bei mir, habe reichlich Möglichkeiten mich für die Unterstützung zu bedanken.


works2006-02-21 10:10:06

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Beitrag #18
@Pagemaster

> wir unseren Namen rechtlich geschützt haben

Wie denn, als Wortmarke eingetragen? Als ich eine Wortmarke beim Patentamt habe registrieren lassen, hat mir der Anwalt geschrieben, die Marke müsse eine Unterscheidungskraft haben. Am besten also ein Kunstwort. Das war es bei mir auch. (Ich schreibe nur, was mir mein Anwalt in dem konkreten Fall mitgeteilt hat, also keine Rechtsberatung.)

Boa2006-02-21 10:12:47

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Beitrag #19
<<<Also, so einfach kann es doch nicht sein, sich Konkurrenz vom Leibe zu halten>>>
Ist es auch nicht. Es ist eine Wort-/Bildmarke mit den Farben
grün, rot, schwarz
Du kannst dir das Bild auch ansehen
Bild:hanf&Natur
Wasch- und Bleichmittel, Seifen, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Speiseöle und -fette; Brot, feine Backwaren, Tee
Auszug DPMA




[Dieser Beitrag wurde von <b></b> geändert: 21.02.2006 12:57]

frankyle2006-02-21 10:13:34

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Beitrag #20
@Pagemaster

Baller denen doch gleich mal eine Abmahnung ins Haus !
...Eingangsseite ihrer Website einen nicht zu <<<übersehenden Link oder Button mit der Bezeichnung "Anbieter" oder "Anbieterkennzeichnung">>> anbringen, der auf eine <<<gesonderte Seite>>> verweist, auf der die erforderlichen Angaben enthalten sind. Es kann außerdem nicht schaden, den Hinweis auf diese Seite auch auf den Unterseiten der Internet-Präsenz anzubringen, etwa in der Fußzeile jeder Seite.



wentura2006-02-21 10:52:19

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Beitrag #21
also auch ich gebe hier keine rechtsberatung, und notfalls solltest du dich bei einem anwalt absichern


es ist nicht möglich sich solche wörter aus dem allgemeinen sprachgebrauch schützen zu lassen. daher haben sie sich ihren "namen" auch als BILD-Marke eintragen lassen. Im grunde genommen haben sie sich eine ZEICHNUNG in dem zwei Wörter vorkommen eintragen lassen.

das heißt, es kann durchaus eine verwechlungsgefahr bestehen, wenn du h... & n.... schreibst, aber du kannst auf deiner seite hundertmal hanf - natur schreiben, und da können sie nichts machen

<<<    Beiträge 16 bis 21 von 21 angezeigt.
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